Immobilien in Thailand erfreuen sich aus verschiedenen Gründen in den letzten Jahren zunehmender Beliebtheit. Geringe Lebenshaltungskosten, die angenehmen klimatischen Gegebenheiten, die Menschen und die wunderschönen Landschaften sind nur einige der Vorzüge dieses Landstriches.
Dennoch ist besonders für Ausländer, beim Erwerb von Immobilien in Thailand einiges zu beachten. Da wäre erstens die Tatsache, dass Nicht-Thailänder rechtlich eigentlich nur zu 49% Eigentümer von Gebäuden und Grundstücken sein dürfen. Während zB. Werkzeugmaschinen oder Schlafzimmermöbel Hersteller dies durch Partnerschaften und entsprechende Sonderregelungen umgehen, nehmen Privatpersonen oftmals langfristige Mietverträge in Anspruch. Immobilien in Thailand können von Ausländern problemlos erworben werden, wenn zusätzlich ein erneuerbarer Pachtvertrag eingegangen wird, nicht jedoch der Grund und Boden.
Zusätzlich sollte auf die Grundbucheintragung besonderer Wert gelegt werden, denn es existieren verschiedene Besitztitel, die rechtlich unterschiedlich bewertet sind. Außerdem können diese Dokumente fehlerhaft oder gefälscht sein.
Die Größenangaben entsprechen nicht unseren Maßeinheiten. Der Verkaufspreis wird regelmäßig je Rai angegeben, das entspricht einer Fläche von 1600 Quadratmetern. Kleinere Objekte werden in Wah angeboten, womit 400 Quadratmetern bezeichnet werden.
Thailand ist geprägt vom Buddhismus, aber auch durch viele andere Religionen, von denen keine einen Absolutheitsanspruch erhebt und dem Respekt vor allen natürlichen Erscheinungen. Die jahrhundertealte Kultur des Landes erhöht den Reiz dieses Landstrichs zusätzlich.
Als der größte Exporteur von Reis nach den USA ist die ehemals landwirtschaftlich geprägte Nation, seit den 90er Jahren zu einem wachsenden wirtschaftlichen Faktor in der Region geworden.
Die gestiegene Nachfrage nach Immobilien in Thailand führte andererseits in den letzten Jahren zu gestiegenen Renditeerwartungen für diese Objekte.
Der Immobilienerwerb in Thailand kann beispielsweise in den so genannten Developments erfolgen. Damit sind abgegrenzte und bewachte Wohnanlagen bezeichnet, die zusätzlich über gemeinsame Sport-, Gemeinschafts- und Kultureinrichtungen verfügen. Die Beaufsichtigung, Bewachung und Bewirtschaftung der Anwesen übernimmt hier eine Verwaltung.
Unbebaute Grundstücke, vor allem in den Touristenzentren sind mittlerweile sehr kostspielig und eher selten verfügbar.